Staatspreis „Familie & Beruf“
Die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt zeichnet alle zwei Jahre österreichische Unternehmen und Institutionen für besonders herausragende Leistungen im Bereich familienbewusster Personalpolitik mit dem Staatspreis „Familie & Beruf” aus.
Die jeweils drei bestgereihten Siegerinnen oder Sieger der jeweiligen Kategorien in den im Vorfeld stattfindenden Landeswettbewerben können am Staatspreis „Familie & Beruf“ teilnehmen. Aus diesen werden von einer Jury die Staatspreisträgerinnen und Staatspreisträger ermittelt. Betriebe, die für den Staatspreis einreichen wollen, müssen daher zuerst am Landeswettbewerb in ihrem Bundesland teilgenommen haben.
