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Teilnahme zum Staatspreis „Familie & Beruf“

Wie funktioniert die Teilnahme?

Um am Staatspreis teilnehmen zu können, muss man an dem im Vorfeld stattfindenden Landeswettbewerb des jeweiligen Bundeslandes teilnehmen. Die jeweils drei bestgereihten Betriebe der jeweiligen Kategorie qualifizieren sich zur Teilnahme am Staatspreis “Familie & Beruf”.

Alle weiteren Informationen zu den Landeswettbewerben finden Sie hier.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Staatspreis sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen und Unterlagen einzureichen:

Der Staatspreis wird in folgenden Kategorien vergeben:

  • Private Wirtschaftsunternehmen bis 20 Beschäftigte
  • Private Wirtschaftsunternehmen mit 21-100 Beschäftigten
  • Private Wirtschaftsunternehmen ab 101 Beschäftigten
  • Non-Profit Unternehmen/Institutionen
  • Öffentlich-rechtliche Unternehmen/Institutionen
  • Flexibilität der Arbeitszeit (Priorität I)
  • Anteil der Teilzeitjobs (Priorität I)
  • Karenz und Wiedereinstieg im Betrieb (Priorität I)
  • Maßnahmen zur Unterstützung familiärer Betreuungs- und Pflegeaufgaben (Priorität I)
  • Familien in Unternehmensphilosophie/Personalpolitik (Priorität I)
  • Weiterbildung im Betrieb (Priorität II)
  • Unternehmensinterne Informationspolitik (Priorität I)
  • Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen (Priorität II)
  • Flexibilität des Arbeitsortes (Priorität I)
  • Services für Familien (Priorität III)

Die Jury setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der nachstehend genannten Institutionen zusammen und wird durch eine/n unabhängigen Experten/in aus der Branche oder der Wissenschaft ergänzt.

  • Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bundesländer, in denen ein Landeswettbewerb durchgeführt wurde
  • Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Sozialpartner
  • Eine unabhängige Expertin oder ein unabhängiger Experte (z.B. Wissenschaftler/in, Personalberater/in, etc.)
  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Veranstalters
  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Organisators

Das Juryergebnis wird den Teilnehmern erst im Rahmen der Verleihung mitgeteilt und veröffentlicht. Die Juryentscheidungen sind endgültig und unterliegen keinem Rechtsweg.

Download: Statuten

Hast du noch Fragen?

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an staatspreis@familieundberuf.at

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